Geschichte
Die Rechtswissenschaft und die Geschichte sind eng miteinander verbunden. Viele juristische Texte sind nur in ihrem historischen Hintergrund erklärbar und zu verstehen. Und nicht zuletzt sind nach wie vor Gesetzestexte in Geltung, die eigentlich schon “Geschichte” sein müssten. Zu denken ist etwa an das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das im Kern aus 1811 stammt, oder an die Strafprozessordnung, die auf das Jahr 1873 zurückgeht.
Es liegt daher nahe, Texte von Gesetzes-Urfassungen, aber auch historische wissenschaftliche Bücher, die urheberrechtlich mittlerweile “frei” sind, neu aufzulegen und so wieder einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Und genau dieses Ziel verfolgt unsere Produktlinie.